#1 Wussten Sie schon…

… was ein Lebensmittelunternehmen ist?

 

In der VO (EG) 178/2002 Artikel 3 Absatz 2 (1)  ist geregelt, was ein Lebensmittelunternehmen ist.

Doch mal Klartext:

Ein Lebensmittelunternehmen ist ein Unternehmen, welches Lebensmittel herstellt, verarbeitet und/ oder in Verkehr bringt. Hierbei spielt es keine Rolle, ob das Unternehmen Gewinne erzielt oder ehrenamtlich aktiv ist.

Jedes Lebensmittelunternehmen unterliegt auch zwangsläufig speziellen Auflagen und Kontrollpflichten.

Welche das sind und ob Ihr Unternehmen überhaupt ein Lebensmittelunternehmen ist, klären wir am Besten in einem persönlichen Gespräch. Kontaktieren Sie uns einfach unter www.pro-sg.de/kontakt/.

 

(1) Details siehe HIER