#2 Wussten Sie schon…

… wer eigentlich ein Lebensmittelunternehmer ist?

 

Die Definition des Lebensmittelunternehmers ist wieder in der VO (EG) 178/2002 Artikel 3 (1) geregelt.

Doch was heißt das nun?

In der Regel sind die Geschäftsführer dafür verantwortlich das Lebensmittelrecht umzusetzen. Das bedeutet, dass dieser Personenkreis eine enorm hohe Verantwortung trägt und vielen Verpflichtungen nachkommen muss. Praktisch machen sie sich, insbesondere in mittelständischen und großen Betrieben, aber von der Arbeit frei. Sie stellen einfach Personen, die über die erforderlichen Qualifikationen zur Umsetzung des Lebensmittelrechts verfügen, ein. Man muss jedoch wissen, dass unabhängig von dem eingesetzten Fachpersonal, der Lebensmittelunternehmer in der Verantwortung bleibt – Sie sogar eine Mitwirkungspflicht hat.

Um mehr zu dem Thema zu erfahren, treten Sie einfach unter www.pro-sg.de/kontakt/ mit uns in Kontakt. Gerne geben wir einen Einblick in die Pflichten des Lebensmittelunternehmers und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die praktischen Instrumente zur Umsetzung.

 

(1) Details siehe HIER